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Einwohneramt

Das Einwohneramt ist die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Es führt das Einwohner- und Stimmregister der Bewohner von Unteriberg und Studen. 

Hauptaufgaben des Einwohneramtes: 
  • Führung des Einwohnerregisters
  • Zuzüge / Wegzüge
  • Adressmutationen
  • Führung des Stimmregisters
  • Ausstellen diverser Ausweise
  • Ausstellen diverser Bestätigungen
  • Erteilung von Auskünften
  • Erhebung Einwohnerstatistiken
Adresse

Gemeinde Unteriberg
Einwohneramt
Waagtalstrasse 27
8842 Unteriberg

Ansprechperson

Jolanda Steinauer, Leiterin Einwohneramt, Tel. 055 414 61 00 (mittwochs abwesend)

  • Anmeldung / Zuzug

    Schweizer Bürgerinnen und Bürger

    • zuerst bei der vorherigen Wohngemeinde abmelden
    • die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
    • persönliche Vorsprache am Schalter oder per eUmzug


    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Identitätskarte oder Reisepass
    • Familienbüchlein (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
    • Krankenkassen-Police (KVG)
       

    Anmeldegebühr Einzelperson CHF 20.00 / Anmeldegebühr Familie und Ehepaare CHF 30.00
     

    Ausländische Staatsangehörige

    • die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
    • persönliche Vorsprache am Schalter


    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    Zuzug innerhalb des Kantons Schwyz

    • Reisepass
    • Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde)
    • Familienbüchlein (wenn vorhanden)
    • Krankenkasse-Police (KVG)
    • Mietvertrag

     

    Zuzug übrige Schweiz:

    • Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde)
    • Familienbüchlein (wenn vorhanden)
    • Krankenkassen-Police (KVG)
    • Mietvertrag

     

    Zuzug vom Ausland

    • Reisepass
    • 1 Passfoto
    • Familienbüchlein
    • Mietvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Gesuchsformular E1
       

    Links

  • Abmeldung / Wegzug

    Schweizer Bürgerinnen und Bürger

    • die Abmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
    • persönliche Vorsprache am Schalter oder per eUmzug
       

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Identitätskarte oder Pass

    Es entstehen bei der Abmeldung keine Kosten.

     

    Ausländische Staatsangehörige

    • die Abmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
    • persönliche Vorsprache am Schalter

     

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Reisepass
    • Ausländerausweis


    Es entstehen bei der Abmeldung keine Kosten.


    Wegzug ins Ausland

    Bei einem Wegzug ins Ausland gibt es Verschiedenes zu beachten.

    Schweizerbürger

    • persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (1 Monat vor der Ausreise)
    • Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1-2 Monate vor der Ausreise)
    • Wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger müssen sich mit dem Kreiskommando Schwyz in Verbindung setzen:

      Kreiskommando Schwyz
      Schlagstrasse 87
      6430 Schwyz
      Telefon 041 819 22 35

     

    Ausländische Staatsangehörige

    • persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes
    • Kontaktaufnahme mit dem Steueramt, falls Sie ordentlich besteuert werden (1-2 Monate vor der Ausreise)
    • allfällige Beantragung einer Reservierung der C-Bewilligung beim Amt für Migration (3 Monate vor Ausreise)
  • Adressänderung

    Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihre Wohnadresse wechseln, ist innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt die Adressänderung mitzuteilen.

    Sie können die Adressänderung telefonisch, am Schalter oder direkt per Internet melden. Ein Adressänderungsformular für die elektronische Meldung finden Sie im Online Schalter.

    Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.

  • Heimatschein

    Mit Weisung vom 22. Dezember 2023 hat das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schwyz die Hinterlegungspflicht für Heimatschiene per 1. Januar 2024 aufgehoben. Andere Kantone verlangen bei Wohnsitznahme teilweise weiterhin die Hinterlegung des Heimatscheins. Bei Bedarf können Sie Ihren in Unteriberg hinterlegten Heimatschein beim Einwohneramt beziehen.

  • Pass / Identitätskarte

    Mit der Einführung des biometrischen Passes sind nun alle Pässe direkt beim Passbüro Schwyz zu beantragen. Den provisorischen Pass (Notpass) stellt das Passbüro Schwyz oder die Notpassstelle am Flughafen aus. Die Identitätskarte ist nach wie vor bei der Gemeindeverwaltung Unteriberg zu beantragen.

    Nähere Informationen zum Passbüro:

    Amt für Migration
    Passbüro
    Steistegstrasse 13
    Postfach 462
    6431 Schwyz

    Tel.: 041 819 21 05
    E-Mail
    Webseite und Öffnungszeiten

    Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten für den Pass ist unumgänglich. Sie können den Termin mit dem Passbüro telefonisch oder per Internet vereinbaren.


    Beantragung der Identitätskarte (ID) bei der Gemeindeverwaltung Unteriberg
    • persönliche Vorsprache (Unterschrift) am Schalter (Minderjährige mit Elternteil)
    • alte ID-Karte mitbringen
    • Falls die ID-Karte verloren gegangen ist, müssen Sie bei einem beliebigen Polizeiposten eine Verlustmeldung verlangen und mitbringen.
    • 1 aktuelles Passfoto - Fotomustertafel beachten
    • Die Kosten für die ID-Karte müssen bar am Schalter bezahlt werden.
    • Lieferfrist: Maximal 15 Arbeitstage
    • Weitere Informationen zu den Ausweisen sind unter  www.schweizerpass.ch Rubrik Ausweise ersichtlich.

     
    Kosten für Identitätskarte und Pass

    • ID für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 70.00
    • ID für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 35.00
    • Pass für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 145.00
    • Pass für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 65.00
    • Pass und ID für Erwachsene, CHF 158.00 (Ausstellung beider Dokumente durch das Passbüro)
    • Pass und ID für Kinder, CHF 78.00 (Ausstellung beider Dokumente durch das Passbüro)
  • Unterschriftenbeglaubigung

    Für die Beglaubigung einer Unterschrift müssen Sie persönlich vorbeikommen. Sie benötigen einen gültigen Ausweis (Pass- oder Identitätskarte).

    • Die Gebühr beträgt pro Unterschrift CHF 20.00
  • Geburt/Tod

    Tod
    • Todesfälle ausserhalb der Gemeinde werden automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
    • Todesfälle innerhalb der Gemeinde sind umgehend unter Abgabe der ärztlichen Todesbescheinigung dem Einwohneramt zu melden.

     

    Geburt
    • Geburten werden dem Einwohneramt automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
    • Ergänzend benötigt das Einwohneramt vom neugeborenen Kind die Konfession und eine Kopie der Krankenversicherungspolice (Prüfung des KVG-Obligatoriums).