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Ausgleichskasse/ Sozialversicherungsanstalt Schwyz


Der Kantonsrat hat am 21.05.2025 die Totalrevision des Einführungsgesetzes über die AHV/IV beraten und die Vorlage einstimmig verabschiedet. Der Regierungsrat setzt das Gesetz auf den 01.01.2026 in Kraft. Mit der Schaffung der SVA Schwyz soll für die Bevölkerung und die Wirtschaft, aber auch für die Gemeinden und Bezirke, ein modernes Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen entstehen.

Die Änderungen betreffen auch die Gemeinden. Die AHV-Zweigstellen in den Gemeinden werden aufgehoben. Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Unteriberg wird per 31.12.2025 aufgehoben. Ab 01.01.2026 zeigt sich die SVA Schwyz zuständig.

 

Auf der Homepage der Ausgleichskasse Schwyz können alle Dokumente der AHV direkt abgerufen werden.

Bitte beachten Sie auch die Merkblätter auf der Webseite der Ausgleichskasse zu dem jeweiligen Thema.

Adresse

Ausgleichskasse Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Postfach 53
6431 Schwyz

Ansprechperson

Ausgleichskasse Schwyz, Tel. 041 819 04 25, info@aksz.ch