Das Kassieramt ist zuständig für das Finanz- und Versicherungswesen.
Hauptaufgaben:
- Finanzbuchhaltung
- Debitoren- und Kreditorenbuchaltung
- Lohnbuchhaltung
- Bauabrechnungen
- Finanz- und Investitionsplanung
- Einzug der Hundesteuern
- Einzug Kehrichtgebühren und Feuerwehrersatzabgaben
- Einzug Wasser- und Abwassergebühren
Gemeinde Unteriberg
Waagtalstrasse 27
8842 Unteriberg
E-Mail
Fredi Marty, Gemeindekassier, Tel. 055 414 61 03
Kontoverbindung
Schwyzer Kantonalbank, Postfach, 6431 Schwyz
Zu Gunsten: Gemeinde Unteriberg, Waagtalstrasse 27, 8842 Unteriberg
IBAN: CH44 0077 7001 5613 0239 7
SWIFT / BIC: KBSZCH22XXX
Hundesteuer
Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund, hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten.
- Für einen Nutzhund CHF 40.00
- Für einen anderen Hund CHF 100.00
- Für jeden weiteren Hund pro Haushalt CHF 200.00
Als Nutzhunde gelten:
- Zug- und Treibhunde in der Landwirtschaft
- Jagdhunde, deren Halter im Vorjahr ein Jagdpatent erworben hat
Von der Hundesteuer befreit sind, die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können.
Die Hundesteuerrechnungen werden jeweils im Januar versendet.
Hundehalter/innen, die nach dem Monat Januar einen Hund erwerben, müssen dies der Gemeindeverwaltung (inkl. Versicherungsnachweis) umgehend melden. Anschliessend wird die Hundesteuer für die restlichen Monate anteilsmässig in Rechnung gestellt.
Halterwechsel oder Tod von Hunden
Halterwechsel oder der Tod von Hunden sind der Gemeindeverwaltung zwingend zu melden.
Die Hundehalter/innen sind zudem verpflichtet, Mutationen aller Art der Hundedatenbank AMICUS (Helpdesk: 0848 777 100 / E-Mail) zu melden.
Die Gemeindeverwaltung hat Zugriff auf diese Datenbank und stützt die Erhebung der Hundesteuer darauf ab.
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