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Kassieramt

Das Gemeindekassieramt ist zuständig für das Finanz- und Versicherungswesen.

Hauptaufgaben:

  • Finanzbuchhaltung
  • Debitoren- und Kreditorenbuchaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Bauabrechnungen
  • Finanz- und Investitionsplanung
  • Einzug der Hundesteuern
  • Einzug Kehrichtgebühren und Feuerwehrersatzabgaben
  • Einzug Wasser- und Abwassergebühren

eBill / Versand Rechnungen per E-Mail

Die Gemeinde Unteriberg bietet ab sofort die papierlose Rechnung via eBill und E-Mail an.

eBill steht kurz für «elektronische Rechnung» und kann direkt mittels E-Banking bezahlt werden. Mit Bezahlung der Rechnungen via E-Banking sparen Sie nicht nur Zeit, denn diese Zahlungsvariante ist auch praktisch, sicher und umweltschonend.

Ihre Vorteile

  • Bequem: Keine Referenznummern mehr abtippen
  • Schnell: Per Mausklick prüfen und bezahlen
  • Papierlos: PDF statt Papier
  • Kontrollierbar: Bei Bedarf per Mausklick ablehnen
  • Sicher: Geschützte Übermittlung

 

Anmeldung für eBill (Rechnungserhalt im E-Banking)

  • Loggen Sie sich ins E-Banking Ihrer Bank oder von Postfinance ein.
  • Aktivieren Sie den Service «eBill» unter dem gleichnamigen Menüpunkt.
  • Wählen Sie «Gemeinde Unteriberg» in der Liste der Rechnungssteller aus, um sich anzumelden.

 

Anmeldung für E-Rechnungen (Versand der Rechnung per E-Mail)

  • Anmeldeformular (bitte nur ausfüllen, wenn nicht per E-Banking [eBill] gewünscht!)

 

Steuerrechnungen werden vom Kanton Schwyz ausgestellt, welcher zurzeit noch nicht über den eBill Service verfügt.

 

Weitere Informationen zu eBill finden Sie unter www.ebill.ch. Bei Fragen stehen Ihnen die Angestellten der Gemeindekasse gerne zur Verfügung.


Adresse

Gemeinde Unteriberg
Kassieramt
Waagtalstrasse 27
8842 Unteriberg

E-Mail

Ansprechpersonen

Remo Staub, Gemeindekassier a.i., Tel. 055 414 61 03
Sybille Horath, Sachbearbeiterin a.i., Tel. 055 414 61 04

  • Kontoverbindung

    Schwyzer Kantonalbank, Postfach, 6431 Schwyz 

    Zu Gunsten: Gemeinde Unteriberg, Waagtalstrasse 27, 8842 Unteriberg
    IBAN: CH44 0077 7001 5613 0239 7
    SWIFT / BIC: KBSZCH22XXX

  • Hundesteuer

    Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund, hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten.

    • Für einen Nutzhund CHF 40.00
    • Für einen anderen Hund CHF 100.00
    • Für jeden weiteren Hund pro Haushalt CHF 200.00

    Als Nutzhunde gelten:
    • Zug- und Treibhunde in der Landwirtschaft
    • Jagdhunde, deren Halter im Vorjahr ein Jagdpatent erworben hat

    Von der Hundesteuer befreit sind, die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können.

    Die Hundesteuerrechnungen werden jeweils im Januar versendet.

    Hundehalter/innen, die nach dem Monat Januar einen Hund erwerben, müssen dies der Gemeindeverwaltung (inkl. Versicherungsnachweis) umgehend melden. Anschliessend wird die Hundesteuer für die restlichen Monate anteilsmässig in Rechnung gestellt.

  • Halterwechsel oder Tod von Hunden

    Halterwechsel oder der Tod von Hunden sind der Gemeindeverwaltung zwingend zu melden.

    Die Hundehalter/innen sind zudem verpflichtet, Mutationen aller Art der Hundedatenbank AMICUS (Helpdesk: 0848 777 100 / E-Mail) zu melden.

    Die Gemeindeverwaltung hat Zugriff auf diese Datenbank und stützt die Erhebung der Hundesteuer darauf ab.