Das Gemeindekassieramt ist beauftragt, für sämtliche Körperschaften (ohne Bund) die Steuern zu verrechnen und zu vereinnahmen.
Hauptaufgaben:
- Steuereinzug für Kanton, Gemeinde, Bezirk und röm.-kath. bzw. evang. Kirchgemeinde
- Führen / Kontrolle des Steuerregisters
- Ansprechstelle im Zusammenhang mit Steuererklärungen
Temporär übernimmt das Steueramt Einsiedeln die Aufgaben des Steueramts Unteriberg
Steueramt Unteriberg
c/o Steueramt Einsiedeln
Hauptstrasse 78
Postfach 161
8840 Einsiedeln
E-Mail
Tel. 055 418 41 54
Steuererklärung
Steuererklärung
Die Unterlagen werden von der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz jährlich bis spätestens 28. Februar zugestellt. Die Steuererklärung muss bis spätestens 31. März eingereicht werden.
Fristerstreckung
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen Frist einzureichen, können Sie eine Fristerstreckung beantragen.
Natürliche Personen
Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärungen sind vor Ablauf der gesetzlichen Frist online oder beim Steueramt Unteriberg einzureichen.
Juristische Personen
Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärungen sind vor Ablauf der gesetzlichen Frist online oder bei der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz, Postfach 1232, 6431 Schwyz, zu beantragen.
Steuererlassgesuch
Wer in eine finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz ein Gesuch um Steuererlass einzureichen.
Steuerfusstabellen
Hier finden Sie die aktuellen Steuerfüsse im Kanton Schwyz
Steuergesetz