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FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Adressänderung

    Adressänderungen sind dem Einwohneramt spätestens innerhalb von 14 Tagen zu melden. Adressänderungen für die Post können Sie online machen. 

  • Arbeitslosigkeit

    Falls Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos sind, melden Sie sich bitte direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Lachen. 

    RAV Lachen
    Zürcherstrasse 8
    Postfach 561
    8853 Lachen
    E-Mail

  • Ausländer

    Alle wichtigen Informationen über Einreise, Anmeldung, Arbeit etc. von ausländischen Staatsangehörigen, finden Sie auf der Homepage des Kantons Schwyz. 

  • Beglaubigungen

    Für Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien wenden Sie sich an den Gemeindeschreiber, seinen Stellvertreter oder an die Leiterin des Einwohneramtes. Diese sind als Urkundspersonen dazu ermächtigt. 

  • Betreibungen

    Für Betreibungen und Betreibungsauskünfte ist das Betreibungsamt Unteriberg zuständig. 

  • Heirat

    Für Fragen rund um das Ehevorbereitungsverfahren und der Ziviltrauung steht Ihnen das Zivilstandsamt Innerschwyz gerne zur Verfügung.

  • Identitätskarte

    Antragstellung der Identitätskarte (ID) bei der Gemeindeverwaltung Unteriberg

    • persönliche Vorsprache (Unterschrift) am Schalter (Minderjährige mit Elternteil)
    • Alte ID mitbringen (auch wenn sie abgelaufen ist) 
    • Falls die ID verloren gegangen oder gestohlen worden ist, bei der Polizei eine Verlustanzeige verlangen und mitbringen 
    • 1 aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr), Vorschriften der Fotomustertafel einhalten 
    • Die Kosten für die ID müssen am Schalter direkt bar bezahlt werden 
    • Lieferfrist: ca. 5 - 10 Arbeitstage

    Gütligkeit und Kosten der Identitätskarte

    • ID für Kinder sind 5 Jahre gültig und kosten CHF 35.00
    • ID für Erwachsene sind 10 Jahre gültig und kosten CHF 70.00
  • Lernfahrausweis-Bestätigung

    Kommen Sie mit dem offiziellen Lernfahrausweis-Formular am Schalter des Einwohneramtes vorbei. Wir werden die Personalien überprüfen und mit einem Stempel und amtlicher Unterschrift bestätigen. Die Bestätigung ist kostenlos.

  • Pass

    Mit der Einführung des biometrischen Passes 10 sind alle Pässe - auch die Provisorischen - direkt beim Passbüro Schwyz zu beantragen. Das Passbüro bietet auch ein Kombiangebot (Pass und ID) an. Eine ID ohne Kombiangebot ist nach wie vor beim Einwohneramt Unteriberg zu beantragen. 

  • Strafregisterauszug

    Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz auf Bestellung erstellt. 

    Bestellmöglichkeiten: 

    • online unter der Webseite des Bundesamtes für Justiz
    • auf einer Poststelle
  • Wegzug

    Ein Wegzug ist beim Einwohneramt zu melden. Bitte kommen Sie persönlich beim Einwohneramt vorbei und bringen Sie den bei der Anmeldung erhaltenen Schriftenempfangsschein mit. Wir werden Ihre neue Adresse notieren und geben Ihnen den Heimatschein zurück. Innert 14 Tagen, bzw. 8 Tagen (ausländische Staatsangehörige) müssen Sie sich in Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden. Sie haben auch die Moglichkeit sich elektronisch bei der Gemeinde abzumelden. Das Einwohneramt meldet Sie anschliessend ab und sendet den Heimatschein direkt an die neue Gemeinde.

  • Zuzug

    Innert 14 Tagen, bzw. 8 Tagen (ausländische Staatsangehörige) müssen Sie sich beim Einwohneramt Unteriberg anmelden. Melden Sie sich bitte zuerst bei Ihrer alten Wohnsitzgemeinde ab. Dort erhalten Sie Ihren Heimatschein zurück. Kommen Sie mit diesem Heimatschein, einer Kopie des Versicherungsausweises und eines Mietvertrages beim Einwohneramt Unteriberg vorbei. Anschliessend erhalten Sie als Meldebestätigung einen Schriftenempfangsschein. Bei der Anmeldung sind die Anmeldegebühren von CHF 20.00 bar zu bezahlen.