Info
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihre Wohnadresse wechseln, ist innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle die Adressänderung mitzuteilen.
.
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihre Wohnadresse wechseln, ist innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle die Adressänderung mitzuteilen.